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Die elektronische Lohnsteuerkarte

Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein 

elektronisches Verfahrens ersetzt werden.

Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. 

Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den 

Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine 

Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

(Auszug aus dem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums Nr. 09/2010)

 

Änderungen im Jahr 2011, wie zum Beispiel Geburt oder Eheschließung, erfolgen dann nur noch 

über das Finanzamt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_618/sid_E67E627558FB02710561B8171AE49E25/DE/BMF__Startseite/Service/Broschueren__Bestellservice/Steuern/Die__elektr__Lohnsteuerkarte__Flyer,templateId=raw,property=publicationFile.pdf