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Information zu Mehrjahresbescheiden

 

Das Steueramt des Amtes Neubukow-Salzhaff informiert alle Steuerpflichtigen der Gemeinden des Amtes, dass in diesem Jahr keine Steuer- und Gebührenbescheide versandt werden. Die jeweils fälligen Beträge bitten wir, dem letzten gültigen Steuer- und Gebührenbescheide zu entnehmen.

Sofern keine Änderungen (z.B. beim Grundsteuermessbetrag, den Besitzverhältnissen) erfolgen, ist der festgesetzte Grundsteuerbetrag auch in den folgenden Jahren zu entrichten, ohne dass hierfür ein gesonderter Bescheid ergeht.


Die jährliche Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig und 01.07. bei Jahreszahler.

Für den Wasser- und Bodenverband ist der nächste Fälligkeitstermin der 15.07.2010 für das Veranlagungsjahr 2010.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen die Mitarbeiterin des Steueramtes in der Amtsverwaltung Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow oder telefonisch zu den Sprechzeiten unter 038294/70233 zur Verfügung.
Wir empfehlen, von der Möglichkeit der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen.

Steueramt
Amt Neubukow-Salzhaff

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